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544 Arztpraxen bestanden Qualitätsevaluierung

Bregenz - Die verpflichtende Praxisevaluierung für alle niedergelassenen Ärzte ist in Vorarlberg als erstem Bundesland abgeschlossen worden. Der Standard in wird im Österreichvergleich als besonders hoch beurteilt.

544 Ordinationen erhielten eine Zertifizierung für die nächsten fünf Jahre, eine Praxis verweigerte die Evaluierung und wurde bei der Disziplinarkommission der Ärztekammer angezeigt. Esther Thaler, Geschäftsführerin der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed), beurteilte den Standard in den Vorarlberger Arztpraxen im Österreichvergleich als besonders hoch.

Die verpflichtende Praxisevaluierung für alle niedergelassenen Ärzte wurde 2004 als Beitrag zur Patientensicherheit im Ärztegesetz festgelegt. Bis 2008 sollen die Qualität der Patientenversorgung, die Ordinationsräumlichkeiten, die medizinisch-technische Ausstattung sowie die fachliche Qualifikation von rund 16.000 Arztpraxen im gesamten Bundesgebiet überprüft werden.

Basis der durchgeführten umfangreichen Qualitätsbeurteilung war die Selbstevaluierung der Vorarlberger Ärzte anhand eines Fragebogens. Die Angaben wurden mittels repräsentativer Stichproben in den Ordinationen durch Qualitätssicherungsbeauftragte vor Ort überprüft. In Vorarlberg wurden 27 Stichproben vorgenommen.

„Von 544 in Vorarlberg evaluierten Ordinationen haben lediglich 31 ein bis zwei Mängel gemeldet“, sagte Thaler am Donnerstag bei der Präsentation der Evaluations-Ergebnisse in Dornbirn. Es sei vorgekommen, dass in der Praxis etwa einfache Dinge in der Ausstattung vernachlässigt worden seien, wie beispielsweise fehlende Speziallampen zur Augen- oder Ohrenuntersuchung. Das größte Problem für viele Praxen sei jedoch das Fehlen eines behindertengerechten Zugangs gewesen. Hier gebe es nun die Lösung, dass diese Ordinationen entsprechende Patienten an andere Ärzte weiterempfehlen, die über eine behindertengerechte Ausstattung verfügen.

Zur positiven Evaluierung muss laut Thaler jeder Arzt alle Kriterien zur Qualitätssicherung entsprechend seinem medizinischen Angebot ausnahmslos erfüllen. Kann eine einzelne Vorgabe nicht erreicht werden, erhält der Arzt einen Mängelbehebungsauftrag, dem innerhalb einer festgesetzten Frist nachzukommen ist. Andernfalls droht eine Anzeige bei der Österreichischen Ärztekammer. Erst wenn eine Ordination allen Qualitätskriterien entspricht, erhält sie bei einer abschließenden Evaluierung das Zertifikat.

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