Wie hoch der „Überziehungsrahmen“ ausfällt hängt auch vom Einkommen ab. Was ist mit dem Rest? Die einen möchten ihr Konto nicht überziehen, quasi als „selbsterzieherische“ Maßnahme. Die anderen dürfen nicht, beispielsweise weil sie sich in der Schuldenregulierung befinden.
In Deutschland wird eifrig darüber diskutiert, die dauerhafte Nutzung des Überziehungsrahmens zu unterbinden. In Vorarlberg sei das derzeit aber keine Option. (VN/Hanna Reiner)
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