Zwei Kinder gaben im Fundamt Sexspielzeug ab. Sie fanden es in einem Abfalleimer und wollten nun von den Beamten wissen, was sie da gefunden hatten. Die Aufklärung wollten wir nun nicht übernehmen, so griffen wir zur Notlüge und erzählten den Kindern, dass ihr Fund ein Teil eines Pferdezaumzeuges war, schmunzelt der Leiter der Verwaltungspolizei Bregenz, Helmut Gassner. Die Kinder verzichteten zum Glück auf ihren Fundanspruch, sagt Gassner, und so wanderte das Sexspielzeug erneut in den Mülleimer. Bei alltäglichen Gegenständen wie Führerschein, Bankomatkarte, Personalausweis oder Geldbörse kann der Besitzer fast zu 100 Prozent ausfindig gemacht werden. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, wie eine Fundamtsgeschichte aus Bregenz zeigt.
Finden lohnt sich
Eine Frau aus Vorarlberg fand am Parkplatz des Bregenzer Spielcasinos 5000 Euro. Die 50er-Scheine waren gebraucht und mit einem Gummiband zusammengebündelt. Überrascht waren wir, als sich trotz Anzeigen in Medien kein Besitzer meldete, so durften wir der ehrlichen Finderin die gesamte Summe aushändigen, sagt Gassner. Alle Funde werden ein Jahr aufbewahrt, bevor der Finder einen Anspruch auf den Gegenstand hat. Lehnt dieser sein Recht auf den Fund ab, landen die verlorenen Gegenstände auf dem Flohmarkt oder kommen sozialen Organisationen zugute. Natürlich gibt es auch Funde, die nicht so spektakulär sind. Vor allem älteren Menschen liegt es besonders am Herzen, dass auch Gegenstände wie einzelne Handschuhe oder Haargummis wieder zu ihrem Besitzer gelangen, weiß Feierle vom Fundamt Dornbirn. Häufiger werden jedoch Gegenstände wie Schlüssel und Handys abgegeben, die bisher im sogenannten Fundbuch eingetragen wurden. Dort fanden auch Informationen zu Fundort, Zeitpunkt und Finderdaten ihren Platz. Der Gegenstand wurde dann, je nach Beschaffenheit, in einen Nylonsack verpackt und mit einer Nummer versehen. Vor zwei Monaten wurde das bisherige Fundbuch durch ein elektronisches abgelöst. Nun ist es möglich, den Status aller Fundgegenstände aus Österreich online abzurufen. Die gute Nachricht ist: Von allen Funden nehmen ungefähr 40 Prozent ihren Weg zurück zum Besitzer, selbst Prothesen und Hörgeräte.
Was muss ich als Finder wissen?
Gegenstände unter einem Wert von zehn Euro müssen nicht abgegeben werden.
Gegenstände mit einem Wert bis zu 2000 Euro werden mit einem Finderlohn von zehn Prozent belohnt. Liegt der Wert darüber, erhält der Finder fünf Prozent.
Wird bei der Verlustmeldung angegeben, dass der Gegenstand vergessen wurde, halbiert sich der Finderlohn um die Hälfte.
Bei Fahrrädern gibt es nur einen sogenannten Bergelohn im Wert von vier Euro.
Gastwirte, Straßenkehrer, Polizisten, … erhalten keinen Finderlohn (Dienstfund)
Allgemeine Facts:
Gegenstände können rund um die Uhr bei der Polizei oder im Fundamt abgegeben werden.
Verlust- und Fundmeldungen in ganz Österreich über www.fundinfo.at.
Alle Gegenstände werden bis zu einem Jahr aufbewahrt (Schlüssel und Handys jedoch nur drei Monate)
Nach einem Jahr geht der Fund entweder an den Finder, an die Caritas, an das Dornbirner Hilfswerk, an andere soziale Projekte oder wird entsorgt.
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