von Christiane Eckert/VOL.AT
Eigentlich besteht ein Mindestalter von 18 Jahren, doch wer überprüft das schon. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass dort keine reifen Frauen vertreten sind“, sieht es Richter Martin Mitteregger realistisch. Auch wenn der Vorarlberger, selbst mehrfacher Familienvater, nicht gezielt nach derart jungen Mädchen suchte, im Chatverlauf kristallisierte sich immer deutlicher heraus, dass das Gegenüber keine 18 ist. Die junge Dame behauptete 16, in Wirklichkeit war sie 14. Sie nannte Jungfräulichkeit als Bonus, der Mann gab ihr 500 Euro und führte diverse Sexualpraktiken mit ihr durch.
Entschädigung und Therapie
Der Mann weint, es scheint ihm wirklich leid zu tun. Die 3000 Euro Teilschmerzengeld und die Therapiekosten übernimmt er. Er selbst hat sich bereits für eine Sexualtherapie angemeldet. Als Strafe für den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bekommt er sieben Monate Haft, einen davon muss er absitzen. „Das können Sie organisieren und verlieren nicht alles“, so Richter Martin Mitteregger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.