Die jungen Männer, alle sind heute 18 Jahre alt, brachen im vergangenen Jahr vor allem in Schrebergartenhäuschen, Ferienhäuser, Fischerei- und Riedhütten ein. Sie beschädigten viel, nahmen Lebensmittel mit und machten sich wieder aus dem Staub. Der Erstangeklagte wurde vergangenen Sommer erst verurteilt, dennoch setzte er seine Einbrüche nahtlos fort. Für ihn gab es insgesamt 21 Monate Haft, 14 davon auf Bewährung. Für den zweiten im Bunde, er war eher untergeordnet tätig, setzte es eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten plus 960 Euro unbedingte Geldstrafe. Der Dritte fasste 14 Monate auf Bewährung plus 1440 Euro unbedingte Geldstrafe aus. Die unterschiedlichen Strafen gründen sich auf die Vorstrafenbelastung sowie auf unterschiedliche Erschwerungs- und Milderungsgründe.
Freispruch von Tierquälerei
Zwei der Burschen waren auch wegen Tierquälerei angeklagt. Sie waren in eine Lustenauer Riedhütte eingebrochen und hatten aus dem Hasenstall daneben zwei Hasen heraus geholt. Sie erschlugen die Tiere ohne jeden Grund. „Sie haben gequietscht und der eine konnte nicht mehr laufen, dann hab ich ihn erschlagen“, erzählt einer der Burschen. „Zum Faktum der Tierquälerei liegen dem Senat völlig unterschiedliche Angaben der beiden Beschuldigten vor, sodass im Zweifel ein Freispruch ergehen musste“, heißt es in der Begründung. Die Absicht, die Tiere mutwillig aus Spaß zu quälen sei nicht eindeutig erwiesen, heißt es abschließend. Die Urteile sind allesamt rechtskräftig.
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