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5 Fakten zur e-Medikation: Was ist das, wer profitiert, die Risiken

ELGA fasst nun mit der e-Medikation auch in der Apotheke Fuß.
ELGA fasst nun mit der e-Medikation auch in der Apotheke Fuß. ©APA
Künftig werden Ärzte und Apotheken über die e-Card auf die verschriebenen Medikamente gesammelt zugreifen können. Wir erklären, wie es funktioniert.
Präsentation e-Medikation
ELGA-Webseite

Vorarlberg startet mit Ende Jänner als erstes Bundesland flächendeckend mit der e-Medikation. Was dies bedeutet, wer davon profitiert und welche Ausnahmen und Vorgaben gelten, in einer kurzen Übersicht:

1. Das ist e-Medikation

Die e-Medikation ist quasi der nächste Schritt der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Künftig werden alle verschriebenen (und abgeholten) verschreibungspflichtigen Medikamente automatisch in der ELGA des Patienten gespeichert. Über die e-Card können die Ärzte während der Behandlung und Apotheken bei der Ausgabe der Medikamente diese einsehen.

So funktioniert e-Medikation – Video der Sozialversicherungen

Somit ist garantiert, dass Ärzte und Apotheker einen vollständigen Überblick über genommene Arzneien und deren Dosierung haben. Der Sinn: Die Mediziner und Pharmazeuten können nun eher mögliche Doppel- und Überdosierungen sowie ungewollte Nebenwirkungen durch die Kombination der Medikamente entdecken.

2. Ärzte sollen mehr Information haben

Schädliche Medikamentenverschreibungen können vor allem dann geschehen, wenn der Patient bei verschiedenen Ärzten gleichzeitig in Behandlung ist. Bisher mussten sich Ärzte vor allem auf die Auskunft und Erinnerungsvermögen des Betroffenen verlassen. Es war daher beispielsweise möglich, dass der Patient zwei verschiedene Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff erhält, die sich gegenseitig ungewollt verstärken. Dies ist vor allem für ältere Personen, die oft an Mehrfacherkrankungen leiden, und auch für Kinder und Jugendliche mit nicht fertig entwickeltem Immunsystem gefährlich.

3. Nicht alle Ärzte sind dabei

Von der e-Medikation profitieren die Vertragsärzte und Apotheken. Nicht beteiligt sind die Wahlärzte, da diese meist (noch) über kein ELGA-System verfügen. Auch die Vorarlberger Krankenhäuser rüsten erst noch auf das für die e-Medikation notwendige Softwaresystem um. Die dafür notwendigen Planungen hätten bereits begonnen, wurde Landesrat Christian Bernhard am Donnerstag zitiert.

4. Darum sollten auch rezeptfreie Medikamente rein

Rezeptfreie und von Wahlärzten verschriebene Arzneien können und sollten aus Sicht der Ärzte und Apotheken bei der Abholung in den Apotheken in die e-Medikation übernommen werden. Grund dafür sind eben besagte mögliche Nebenwirkungen. So kann Johanneskraut, ein beliebtes rezeptfreies Beruhigungsmittel, die Wirksamkeit der Antibabypille drastisch reduzieren. Auch Aspirin kann bei Erkrankungen der Lunge und des Verdauungstraktes zu ungewollten Nebenwirkungen führen. Kinder unter 12 Jahren müssen unter Umständen sogar chronische Nachfolgeerkrankungen fürchten.

5. So sicher ist die e-Card

Auch weiterhin ist es möglich, über den persönlichen ELGA-Zugang einzelne Einträge zu löschen, gewissen Ärzten gegenüber verbergen oder die eigene Akte zu löschen. So würden österreichweit an die drei Prozent aller Sozialversicherten die ELGA verweigern. Davon raten Sozialversicherung, Ärzte und Apotheken in Vorarlberg naturgemäß ab, eben aus besagten Vorteilen der e-Medikation.

Bedenken versucht man dementsprechend zu zerstreuen. Alle besagten Daten seien zentral beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträgern verschlüsselt gespeichert. Diese seien nur in Kombination mit der e-Card lesbar. Auf der Karte selbst seien die Daten ebenfalls nicht gespeichert, diese diene rein als Schlüssel, um die Daten lesbar zu machen. Weder Behörden, noch Versicherungen, Stellungskommission oder Amts- oder Chefärzte haben Zugriff auf die Daten, alle Zugriffe auf die ELGA werden für den Versicherten sichtbar protokolliert. Bei Verdacht auf Missbrauch gibt es eine eigene Ombudsstelle, es drohen Strafen von bis zu sechs Monaten Haft.

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