Bei der Weihnachtsamnestie kommen laut ORF immer weniger Personen zum Zug, da bereits das ganze Jahr über vermehrt Einzelbegnadigungen vom Bundespräsidenten ausgesprochen werden.
In 21 Fällen wurden heuer Vorarlberger begnadigt, noch bevor sie ihre Haft angetreten haben. Dabei handle es sich um besonders leichte Fälle, in denen das Gericht Geldstrafen verhängt hat, so der leitende Staatsanwalt im Justizministerium, Adalbert Vlcek.
Wenn der Verurteilte die Strafe nicht bezahlen kann, müsste er eine Ersatzstrafe absitzen in diesen Fällen hat Bundespräsident Fischer den Gnadengesuchen zugestimmt.
Eine Warnung gab es für zehn Personen. Bei kleineren Vermögensdelikten oder Unterhaltsklagen mussten die Verurteilten ein paar Wochen Haft absitzen, für die restliche Haftzeit gilt dann eine verlängerte Bewährungsfrist von fünf Jahren.
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