„Wir haben dreimal nur die Mindeststrafe ausgesprochen“, sagt VFV-STRUMA Langzeitobmann Hans Bertsch nach dem Entscheid des STRUMA. Für die Zurückziehung der ersten Kampfmannschaft aus dem laufenden Bewerberhält Schwarzach eine Ordnungsstrafe von 2900 Euro. Alle Meisterschaftsspiele mit Schwarzach Beteiligung auch schon die gespielten neun Spieltage werden mit 0:0 und null Punkten strafbeglaubigt. Für das Nichtantreten von Schwarzach gegen Altenstadt vom letzten Spieltag muss der Hofsteigklub 400 Euro berappen. Das Meisterschaftsspiel von Schwarzach 1b gegen Egg 1c (5. LK Unterland) wird mit 0:3 für die Wälder strafbeglaubigt, Schwarzach erhält eine Ordnungsstrafe von 150 Euro, Schwarzach hat im 1b-Spiel einige Spieler vom Eins eingesetzt, wo nicht in der zweiten Garnitur spielberechtigt waren. So kostet Schwarzach die Zurückziehung „nur“ 3450 Euro.
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