Während der Tod der 27-jährigen Friseurin Jasmin in Nüziders vergangenen Sommer für großes Aufsehen sorgte, geschah die Tat des 29-jährigen Mongolen vergangenen Februar in St. Anton im Montafon beinahe unbemerkt. Erst jetzt, kurz vor Prozessbeginn, wurde der Vorfall bekannt. Am 21. und 22. Juni steht Jasmins Ehemann wegen Mord vor dem Schwurgericht, eine Woche später, am 29. Juni, geht es um Mordversuch.
Schwer verletzt
Zerrüttete Ehe, Eifersucht – dieser Hintergrund wird vermutlich beim Nüziders- Fall erörtert werden. Beim „Mongolen-Fall“ ist selbst vor der Hauptverhandlung unklar, warum der Asylwerber seinem Landsmann laut Anklage das 30 Zentimeter lange Messer acht Mal in den Körper rammte. Zwei Stiche trafen das Opfer in den Rumpf und waren laut Gerichtsmediziner Walter Rabl lebensgefährlich. Dabei hatte alles mit einer gemeinsamen Lokalrunde so harmlos begonnen.
Opfer liegen gelassen
Nach der Zechtour kam es zu einem Wortgefecht und beide Mongolen gingen nach Hause. Wenig später suchte der 29-Jährige seinen Kollegen in dessen Wohnung auf. Von da an gehen die Schilderungen auseinander. Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass der Asylwerber seinen Kontrahenten attackierte und ihm die 18 Zentimeter lange Klinge in den Oberkörper rammte. Außerdem habe der Mann auf sein Opfer eingeschlagen und eingetreten. Ein Brustbeinbruch ist dokumentiert. Nach der Auseinandersetzung gesellten sich zwei weitere Landsleute in die Wohnung, räumten die Scherben des zerbrochenen Glastisches weg und ließen den Schwerverletzten einfach liegen, heißt es in der Anklage. Der Niedergestochene holte später einen Nachbarn zu Hilfe. Während die Anklage in diesem Verhalten einen Mordversuch sieht, ist Verteidiger German Bertsch überzeugt, dass maximal eine absichtlich schwere Körperverletzung vorliegt. „Mein Mandant wollte niemanden umbringen“, so Bertsch.
Rabiater Bursche
Der Angeklagte, der vor sechseinhalb Jahren illegal nach Österreich einreiste, sollte laut Bescheid längst nicht mehr in Österreich sein. Sein Asylantrag wurde vergangenen September rechtskräftig abgelehnt. In Vorarlberg wurde der Mann bereits zweimal straff ällig – wegen Diebstahls und wegen schwerer Körperverletzung. Bei der Messerattacke in St. Anton war der 29-Jährige nicht alkoholisiert. Er selbst gab zunächst an, das Opfer habe sich die Verletzungen selbst zugefügt. Dann schwenkte er um und erzählte, das Opfer habe ihn attackiert, er habe sich verteidigen müssen. Es wird also spannend, was die Geschworenen am 29. Juni zu hören bekommen.
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