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31 Monate Haft: Betrug mit Inkassounternehmen

Der Schlossermeister ist mit neun (einschlägigen) Vorstrafen belastet.
Der Schlossermeister ist mit neun (einschlägigen) Vorstrafen belastet. ©Symbolbild/Bilderbox
Mit Mahnschreiben vorgetäuscht, ein Inkassounternehmer zu sein. Nur 2 von 501 angeschriebenen Personen fielen darauf herein.

Insgesamt 501 Österreicher haben zwischen Jänner und April 2014 Mahnschreiben des fingierten Inkassounternehmens über angeblich zu bezahlende Schulden erhalten. Nur zwei von ihnen ließen sich betrügen. Sie überwiesen jeweils einen niedrigen dreistelligen Betrag auf das angegebene Konto. Die Bank überwies den Betrugsopfern dann aber die Gelder zurück.

Schwerer Betrug

Damit hat der angeklagte Betrüger keinen Schaden verursacht. Angeklagt wurde der 53-Jährige aber wegen versuchten gewerbsmäßig schweren Betrugs mit einer erhofften Beute von weit mehr als 100.000 Euro.

Dafür wurde der geständige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Dazu kommen sieben Monate und 16 Tage Haft aus der bedingten Haftentlassung nach einer Verurteilung aus dem Jahr 2013. Damit beläuft sich die Gesamtstrafe auf 31 Monate und 16 Tage Gefängnis. Das milde Urteil, das der von German Bertsch verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Der Schlossermeister ist mit neun (einschlägigen) Vorstrafen belastet. Beim Vater einer minderjährigen Tochter lagen die Rückfallvoraussetzungen vor: Wenn in den letzten fünf Jahren zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verhängt wurden, erhöht sich die mögliche Höchststrafe um die Hälfte. Damit beläuft sich der Strafrahmen für den gebürtigen Steirer auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.

Ein halbes Jahr nach seiner vorzeitigen Haftentlassung habe der Angeklagte die Betrügereien mit dem vorgetäuschten Inkassounternehmen begangen, sagte Richter Gabriel Rüdisser als Vorsitzender des Schöffensenats.

Im April 2013 war der Mann am Landesgericht wegen anderer Betrügereien zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Er war Handlanger einer Bande, die durch vorgetäuschte Lottogewinne Pensionisten mit hohen Zahlungen für angebliche Gebühren abgezockt hatte. Der Gesamtschaden machte mehr als 300.000 Euro aus. Ein Pensionist aus dem Bregenzerwald wurde mit dem falschen Gewinnversprechen um 73.000 Euro betrogen.

Nur einen Teil der unbedingten Freiheitsstrafe musste der Betrüger verbüßen. Der Strafrest von sieben Monaten und 16 Tagen wurde auf Bewährung nachgesehen und gestern widerrufen. Die beiden bedingten Haftjahre aus der Verurteilung von 2013 wurden nicht in unbedingte umgewandelt. Dafür wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

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