Damit folgte das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Prozess fand auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Am 24. Jänner war ein 65-jähriger Pensionist tot am Fuße einer Stiege in seinem Wohnhaus in Dornbirn aufgefunden worden. Der Leichnam wies massive Kopfverletzungen auf. Sowohl im Bereich der Treppe als auch im Schlafzimmer des allein stehenden Dornbirners wurden Blutspuren gefunden. Der Tatverdacht fiel rasch auf den Sohn des Mannes, der seitdem im Landeskrankenhaus Rankweil untergebracht ist.
Vorbericht
Ein 30-jähriger Mann ist heute, Freitag, wegen Mordes an seinem Vater vor Gericht gestanden. Die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch werden über eine Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat den Einweisungsantrag gestellt, sie geht davon aus, dass der 30-Jährige bei der Tat nicht zurechnungsfähig war. Ein Gutachten befindet den Dornbirner für psychisch krank.
Auf Antrag des Verteidigers Martin Mennel findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die zentrale Frage sei nicht jene nach Schuld oder Unschuld des Betroffenen, begründete Mennel seinen entsprechenden Antrag. Es gehe vielmehr um die Krankengeschichte und das Vorleben des 30-Jährigen. Richter Norbert Melter gab dem Antrag statt, da die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen würden.
Am 24. Jänner war ein 65-jähriger Pensionist tot am Fuße einer Stiege in seinem Wohnhaus in Dornbirn aufgefunden worden. Der Leichnam wies massive Kopfverletzungen auf, die von Schlägen mit einem harten Gegenstand herrühren dürften. Sowohl im Bereich der Treppe als auch im Schlafzimmer des allein stehenden Dornbirners wurden Blutspuren gefunden. Der unter Tatverdacht stehende Sohn des Mannes ist seitdem im Landeskrankenhaus Rankweil untergebracht.
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