29-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Der psychische kranke Mann gab bei seiner Befragung zu, im September vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser auf seine Eltern eingestochen zu haben, er habe sie aber nicht töten wollen.
Nicht zurechnungsfähig
Laut Gutachten war der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, die Staatsanwaltschaft verlangt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Mehrmals auf Eltern eingestochen
Der Angeklagte leidet einer Expertise zufolge seit mehreren Jahren an Schizophrenie. Ende September drang er in das Schlafzimmer der Eltern ein und stach auf beide mehrmals ein.
Vater nach Messerattacke in Lebensgefahr
Der 48-jährige Vater erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass zunächst Lebensgefahr bestand. In einer Notoperation konnte das Leben des Vaters aber gerettet werden. Die ebenfalls verletzte Mutter war noch in der Lage, per Notruf die Polizei zu verständigen. Der 29-Jährige unternahm keinen Fluchtversuch und befand sich beim Eintreffen der Polizei weiter in der Wohnung der stark blutenden Eltern.
Tat während psychotischen Schubes begangen
Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Angeklagten vor Gericht sehr wohl eine Tötungsabsicht und berief sich dabei auf das gerichtsmedizinische Gutachten. Weil der 29-Jährige die Tat aber unter dem Einfluss eines psychotischen Schubes begangen habe, sei er nicht zurechnungsfähig gewesen.
Der Geschworenenprozess gegen den 29-Jährigen wird unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter geführt. Die Verhandlung ist für den ganzen Tag anberaumt. (APA; Red.)
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