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Mit Messer auf Eltern eingestochen: 29-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen

29-jähriger Lustenauer ging mit Küchenmesser auf Eltern los - Einweisung.
29-jähriger Lustenauer ging mit Küchenmesser auf Eltern los - Einweisung. ©VOL.AT/ Philipp Steurer
Feldkirch, Lustenau - Geschworene sind sich sicher, dass 29-Jähriger nach Angriff auf Eltern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher muss.
Bilder aus dem Gerichtssaal
Wegen Mordversuch angeklagt
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2012: Auf Eltern eingestochen
Lustenau: Bilder vom Tatort

Mit einem schweren Fall von paranoid halluzinatorischer Schizophrenie hatten es am Freitag die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch zu tun. Ein 29-jähriger Mann hatte in Lustenau im September vergangenen Jahres während eines Krankheitsschubes aus heiterem Himmel seine Eltern mit einem Küchenmesser attackiert. „Ich wollten meinen Vater töten und meine Mutter verletzen“, gab er bei der Polizei an.

So werteten die Laienrichter auch die Anlasstat. Bezüglich des Vaters gingen sie von Mordversuch aus, bezüglich der Mutter von einer Körperverletzung.

Doch das betrifft nur das äußere Tatbild. Zurechnen kann man dem psychisch Kranken diese Delikte nicht, denn er kann nichts dafür, er war nicht zurechnungsfähig. Seit Jahren leidet der Lustenauer an Schizophrenie und war auch immer wieder in Behandlung.

Völlig verwirrt

Traurig stimmt, dass der junge Mann die Tat beging, obwohl er zum Tatzeitpunkt medikamentös eingestellt war und behandelt wurde. „Es gibt auch in der Medizin Grenzen“, so Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Weiters führte der Fachmann aus, dass es sich bei dem Betroffenen um eine schwere Form dieser Krankheit handle und bei der Unterbringung in der Psychiatrie von einem Langzeitaufenthalt ausgegangen werden müsse.

Im Saal macht der Mann einen verlorenen Eindruck, er kann nur schwer ausdrücken, was ihn bewegt. In Rankweil sei ihm langweilig, meinte er kürzlich. Er fühle sich dort nicht sonderlich wohl, doch an einer Einweisung führt kein Weg vorbei. Ob und wann der Mann entlassen werden kann, ist äußerst schwierig zu prognostizieren. Für die Gerichtsentscheidung erbat er sich Bedenkzeit, seitens der Staatsanwaltschaft liegt ebenfalls noch keine Erklärung vor, somit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

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