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27-Jähriger hat sich wieder wiederbetätigt

Der 27-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der 27-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. ©Eckert
Feldkirch - Ein 27-jähriger Handwerker wurde zum zweiten Mal nach dem Verbotsgesetz verurteilt – 18 Monate unbedingt.

Von: Christiane Eckert

Am Landesgericht Feldkirch wurde heute ein 27-jähriger Unterländer wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde dem Mann der Besitz einer verbotenen Waffe, nämlich einer Stahlrute angelastet. Nebenbei besaß der Bursch, gegen den ein Waffenverbot aufrecht ist, diverse andere Waffen wie beispielsweise Schlagstock oder Wurfmesser. Beruflich als Security brauche er die, außerdem habe er nicht gewusst, dass das Waffenverbot noch aufrecht war, so seine Rechtfertigung.

Runen am Laptop

Das Verbotsgesetz, das dem fünffach Vorbestraften bereits zum zweiten Mal in die Quere kam, wurde dem Mann deshalb zum Verhängnis, weil er diverse Nazisymbole wie die „SS“-Runenzeichen mit Permanentmarker auf sein Gerät malte. Er selbst schiebt es auf den Alkohol, nach dem Rausch habe er die Zeichen einfach auf dem Laptop belassen, gestört hätten sie ihn ja nicht. Bei dem erstmaligen Verstoß gegen das Verbotsgesetz war noch eine teilbedingte Haft verhängt worden. Dieses Mal wurden die 18 Monate unbedingt ausgesprochen. Das findet der Verurteilte offenbar nicht gerechtfertigt. Er meldet sofort nach der vierstündigen Verhandlung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung über seinen Verteidiger an.

(Red.)

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