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27-Jährige versetzt Lebensgefährten Leberstich: Bewährungsstrafe

Die junge Frau erhielt eine Bewährungsstrafe.
Die junge Frau erhielt eine Bewährungsstrafe. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Eine junge Frau hatte vergangenen November ihren Lebensgefährten mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt. Sie erhielt eine Bewährungsstrafe.

Eine 27-jährige Frau, die am 2. November 2018 in Wien ihrem Lebensgefährten mit einem Küchenmesser einen Leberstich versetzt und damit lebensgefährlich verletzt hat, ist am Dienstag am Landesgericht mit mehr als nur einem blauen Auge davongekommen. Der Anwaltstochter wurde die irrtümliche Annahme einer Notwehr-Situation zugebilligt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung bekam sie vier Monate auf Bewährung.

“Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass er noch sagen kann, er ist ihr Lebensgefährte”, gab der vorsitzende Richter Christian Noe am Ende der Verhandlung zu bedenken. Die Klinge, die bei der Stichführung zerbrach, war dem 36-Jährigen in Höhe der siebenten Rippe rechtsseitig in den Körper gedrungen, hatte den Leberlappen getroffen und die Pfortader sowie den Schlagaderast beschädigt. Ohne rasche intensivmedizinische Intervention wäre der Mann dem Gutachten von Gerichtsmediziner Christian Reiter zufolge zweifellos verblutet.

36-Jähriger soll Freundin mehrmals verprügelt haben

Die ärztliche Hilfe musste sich der Requisiteur allerdings mithilfe seines Mobiltelefons selbst besorgen. Nachdem sie ihn niedergestochen hatte, ging die 27-Jährige nämlich eine Zigarette rauchen, wobei sie ihren blutenden Partner zuvor noch bat, nicht “so laut zu schreien”. Sie hatte zum Tatzeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Auf die Frage des Richters, weshalb sie nicht Erste Hilfe geleistet hätte, meinte die 27-Jährige: “In meinem Zustand habe ich mich nicht getraut.”

Die 27-Jährige, die in der Kanzlei ihres Vaters geringfügig beschäftigt war, hatte den um neun Jahre älteren Mann im Juni vergangenen Jahres kennengelernt. Einen Monat später zog er bei ihr ein. Die Beziehung war von gemeinsamem ausgiebigem Alkoholkonsum und immer wiederkehrenden Streitigkeiten geprägt, die sich vor allem an seinem vermeintlichen Drogen-Konsum entzündeten. Auf Suchtgift reagierte die 27-Jährige deshalb besonders allergisch, weil verbotene Substanzen in ihrer Familie eine Tragödie bewirkt hatten. Wenn ihm die verbalen Auseinandersetzungen zu viel wurden – der 36-Jährige stellte gebetsmühlenartig die ihm unterstellte Drogenabhängigkeit in Abrede -, schlug er zu. Im August verprügelte er seine Freundin erstmals, am 24. Oktober zum zweiten Mal. Beide Übergriffe wurden dokumentiert, die 27-Jährige zeigte ihren Partner auch an, entschlug sich im Ermittlungsverfahren dann aber der Aussage, so dass dieses von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden musste.

“Panische Angst” verleitete junge Frau in Wien zur Tat

Am 2. November kam es erneut zum Streit. Die Anwaltstochter belauschte ein Telefonat, das ihr Freund auf Englisch führte. Sie ging davon aus, dass es dabei um den beabsichtigten Ankauf von Drogen ging. Er versicherte ihr demgegenüber, er habe sein iPad verkaufen wollen. Die Streiterei verlagerte sich in die Küche, plötzlich zog sie ein Messer mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimeter aus der Lade. Ihrer Aussage zufolge soll der 36-Jährige “Komm her, du Schlampe! Traust dich eh nicht” gerufen haben.

“Er war zunehmend wütend, weil ich ihm die Geschichte nicht glauben wollte. Er kam immer näher. Ich habe Angst gekriegt”, schilderte die Angeklagte, die in einem weißen Rollkragenpullover und mit einem überdimensionalen Holzkreuz um den Hals vor Gericht erschienen war. Sie habe ihrem Freund “das Messer gezeigt, in der Hoffnung, dass er weggehen wird”. Das habe er unterlassen. Da habe sie “panische Angst” erfasst, “dass er mich wieder verprügelt, so dass ich zugestochen habe”, gab die zierliche, zerbrechlich wirkende Frau zu bedenken. “Es tut mir furchtbar leid”, schluchzte sie. Sie habe “eine Prügel-Attacke” und konkret befürchtet, “dass er wieder mit der Faust auf mich einhaut”.

Lebensgefährte machte Täterin Heiratsantrag im Gefängnis

“Hätt’s eine andere Möglichkeit gegeben?”, wollte der Richter wissen. Die Angeklagte bejahte: “Unter den Tisch gehen oder mich am Häusl verstecken.” “Sie hat sich unangemessen gewehrt”, betonte Verteidiger Richard Soyer. Seine Mandantin habe “überreagiert”, aber zweifellos “aus Angst und Schrecken gehandelt”.

Der 36-Jährige – er war zehn Tage im Krankenhaus stationär behandelt worden, musste danach zwei Wochen zu Hause im Bett bleiben, dürfte sich von der schweren Verletzung aber erstaunlich rasch erholt haben – entschlug sich mit dem Hinweis auf die weiterhin aufrechte Lebensgemeinschaft seiner Aussage. Er hat die 27-Jährige im Gefängnis besucht und ihr einen Heiratsantrag gemacht. Auf die Frage des Richters nach einer möglichen gemeinsamen Zukunft mit dem Mann, entgegnete die 27-Jährige ausweichend: “Das wird die Zeit zeigen. Es war ja nicht alles schlecht. Wir hatten auch schöne Zeiten miteinander.” Und nach einer kurzen Pause setzte sie hinzu: “Es war nicht alles schlimm. Nur wenn wir Alkohol getrunken haben und gestritten haben.”

Anwaltstochter aus Wien unmittelbar nach Verhandlung enthaftet

Da außer den Angaben der Beschuldigten keine Zeugenaussagen vorlagen, war die von ihr behauptete Putativ-Notwehr nicht zu widerlegen. Der Schöffensenat ging jedoch davon aus, dass das gerechtfertigte Ausmaß einer Abwehrreaktion überschritten wurde. Zusätzlich zum Urteil wurde für die Dauer der dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe angeordnet und der Frau die Weisung erteilt, sich einer Alkoholentzugstherapie zu unterziehen.

Die Anwaltstochter, die das Urteil annahm, wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet. Staatsanwalt Bernhard Mascha gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidung des Gerichts ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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