Der bereits vorbestrafte Angeklagte muss zwei Jahre und zwei Monate in Haft. Seine Anwältin legte Rechtsmittel ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Laut Anklageschrift soll der Niederösterreicher innerhalb von rund zweieinhalb Jahren mit 107 jungen Frauen über Social-Media-Plattformen Kontakt aufgenommen und später von ihnen Nacktfotos bekommen haben. 81 von ihnen soll er daraufhin aufgefordert haben, ihm Videos zu senden, in denen sie an sich selbst geschlechtliche Handlungen ausführen. Von 26 weiteren Frauen soll der Beschuldigte zusätzliche Nacktbilder verlangt haben.
Drohung der Opfer mit Veröffentlichung der Nacktfotos
Laut Anklage, die auf geschlechtliche Nötigung sowie Nötigung lautete, drohte der 26-Jährige allen Opfern, bereits gesendete Fotos online zu stellen, wenn sie seinen Forderungen nicht folgten. Teilweise habe der Mann auch angekündigt, die Telefonnummern der Betroffenen gemeinsam mit den Bildern zu veröffentlichen. Großteils blieb es laut Anklageschrift beim Versuch. In zwölf Fällen bekam der Mann tatsächlich entsprechendes Videomaterial zugesendet.
Der Angeklagte ist vorbestraft, fasste wegen versuchter Nötigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger zwei Monate bedingt aus. Davon wollte der Beschuldigte nichts gewusst haben. Bei der Verhandlung sei er damals nicht erschienen. Das Urteil sei ihm zwar zugestellt worden, er habe es aber nicht gelesen, sondern gleich vernichtet, sagte er am Dienstag in der Schöffenverhandlung.
Angeklagter war bereits vorbestraft
Der 26-Jährige zeigte sich am Landesgericht St. Pölten geständig und sagte, er sei arbeitslos gewesen, habe nie eine Freundin gehabt und sei so “zu dem Blödsinn gekommen”. Eigentlich habe er eine feste Partnerin suchen wollen, aber das sei nicht so einfach gewesen.
Auf dem Profil, über das er auf Social-Media-Plattformen mit den Frauen schrieb, habe er das Foto eines Ex-Schulkameraden verwendet. Getroffen habe er sich mit keiner der Chat-Partnerinnen, u.a. deshalb, weil er sich im Internet ja nicht als er selbst ausgegeben habe. Sich ohne Profilbild online zu unterhalten habe ihn nicht interessiert. Seit Februar habe er eine Freundin, erklärte der 26-Jährige weiter, und sei deshalb “nicht mehr gefährdet”. Seine Taten seien aber “auf keinen Fall” normal gewesen, für die Opfer tue es ihm leid.
26-Jähriger zeigt sich geständig und reumütig
Als erschwerend nannte die Richterin u.a. den raschen Rückfall nach der ersten, bedingten Strafe, den langen Deliktszeitraum und die Vielzahl an Opfern. Mildernd wertete sie, dass sich der 26-Jährige geständig und reumütig zeigte und, dass es bei einem großen Teil der angeklagten geschlechtlichen Nötigungen beim Versuch blieb.
Zusätzlich zu den zwei Jahren unbedingt, die dem Angeklagten wegen der am Dienstag angeklagten Delikte zugesprochen wurden, wurde die auf drei Jahre bedingte Haftstrafe von zwei Monaten widerrufen. Die Verteidigerin meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht.
(APA/Red)
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