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Tote aus dem Inn: 20 Jahre Haft für Schwiegervater

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©APA
Ein 43-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, am 2. Februar des vergangenen Jahres seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt und getötet zu haben. Die Leiche der zweifachen Mutter wurde schließlich im April im Inn gefunden. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten mit sieben zu einer Stimmen schuldig. Direkt nach Ende des Prozesses war es vor dem Gerichtsgebäude noch zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen den Angehörigen der beiden Familien gekommen. Die ohnehin zahlreich während der Urteilsverkündung anwesenden Polizisten mussten schließlich einschreiten, um die Situation zu beruhigen.

Der 43-jährige Serbe hatte sich am Donnerstag zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt und bis zuletzt seine Unschuld beteuert. “Ich weiß, ich habe viele Fehler gemacht, aber ich bin kein Mörder”, meinte er in seinem Schlusswort.

“Ich glaube, dass sie sich umgebracht hat, weil mein Sohn sie verlassen wollte”, sagte der Beschuldigte. Er räumte zwar ein, seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt zu haben und danach zwei Stunden lang mit ihr durch das Tiroler Unterland gefahren zu sein, dies sei aber alles von ihr ausgegangen, meinte er. Er habe sie an jenem Abend gegen 20.00 Uhr in Brixlegg zu einem Parkplatz gefahren, wo sie in einen schwarzen BMW eingestiegen sei – zu ihrem neuen Freund, um ein neues Leben zu beginnen, erklärte der 43-Jährige.

Über 20 Zeugen wurden am zweiten Prozesstag angehört. Mehrere von ihnen berichteten, dass es in der Ehe zwischen der 26-Jährigen und dem Sohn des Angeklagten Probleme gab. “Sie hatte den Verdacht, dass ihr Mann sie betrügt”, meinte etwa ihr Bruder. Wegen der beiden gemeinsamen Kinder sei sie aber bei ihrem Mann geblieben. Von einem Freund oder einem Liebhaber, habe die 26-Jährige jedoch nie gesprochen und auch an Selbstmord hatte sie laut ihren Angehörigen nie gedacht.

Obwohl bei zwei Obduktionen keine Todesursache festgestellt werden konnte, sprächen zahlreiche Ermittlungsergebnisse für die Schuld des Angeklagten, hatte Staatsanwalt Florian Oberhofer erklärt. Dazu gehörten zwei Abschieds-SMS, die der Beschuldigte im Namen seiner Schwiegertochter an ihren Mann und ihre Mutter geschickt haben soll. Immer wieder habe sich der 43-Jährige in Widersprüche verstrickt. “In Wahrheit ist alles zusammen erfunden und erlogen”, hielt Oberhofer in seinem Schlussplädoyer fest.

Die Verteidigerin hatte den Geschworenen jedoch zu bedenken gegeben, dass bei den beiden Obduktionen keine Zeichen einer massiven Gewaltanwendung und auch keine Abwehrverletzungen gefunden wurden. Vielmehr hätte eine zusätzliche Untersuchung Hinweise auf einen Ertrinkungstod geliefert. “Die Gutachter können ein Fremdverschulden also nicht nachweisen”, hatte die Rechtsanwältin in ihrem Schlussplädoyer zusammengefasst.

(APA)

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