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2,5 Promille: 17-Jähriger tritt und bespuckt Polizisten in Vorarlberg

Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung
Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung ©APA
Feldkirch - Im Vollrausch Widerstand gegen Staatsgewalt geleistet: Unbescholtener Jugendlicher kam mit gemeinnütziger Arbeit davon.

Ein 17-Jähriger war mit 2,5 Promille Alkohol im Blut nicht zurechnungsfähig, als er sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch im April in Bregenz gegen seine Festnahme wehrte und dabei einen Polizisten trat und bespuckte. Deshalb wurde er nicht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt, sondern wegen der Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung.

Bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch kam der unbescholtene und geständige Angeklagte mit einer milden Sanktion davon. Wie von Verteidigerin Olivia Lerch beantragt, gewährte Strafrichter Richard Gschwenter dem Jugendlichen eine Diversion. Wenn der Flüchtling aus Afghanistan innerhalb von drei Monaten 50 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Der richterliche Beschluss zur diversionellen Erledigung, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Eine Diversion nach einem Widerstand gegen die Staatsgewalt sei „eine Riesenausnahme“, sagte Richter Gschwenter. Denn bei Delikten gegen Polizisten, die geschützt werden müssten, verstehe die Justiz keinen Spaß. Der Strafrichter berücksichtigte bei seiner Entscheidung neben der erheblichen Alkoholisierung auch die Integrationsbemühungen des jungen Afghanen. Der Ende 2015 allein nach Österreich geflüchtete Ausländer beherrscht die deutsche Sprache bereits außergewöhnlich gut, kann auf einen Schulabschluss in Österreich verweisen und sucht nun eine Lehrstelle. Eine Diversion sei für den Flüchtling günstiger als eine Vorstrafe, was das Bleiberecht in Österreich betreffe, merkte der Richter an.

Der Mandant sei sonst ein angenehmer Zeitgenosse, sagte Verfahrenshelferin Lerch. Der einmalige Ausrutscher mit dem übermäßigen Alkoholkonsum hänge auch mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zusammen, die der Jugendliche in Afghanistan erlitten habe.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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