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24.000 Euro Geldstrafe nach Lottogewinn

Freundin nach Lottogewinn Geld geklaut.
Freundin nach Lottogewinn Geld geklaut. ©Heyer
Feldkirch - 24.000 Euro Geldstrafe nach Lottogewinn von 35.000 Euro: 5400 Franken verdienender Grenzgänger hatte 2960 Euro geklaut.

Einigermaßen verstehen kann ich Leute, die kein Geld haben und dann Geld stehlen“, sagte Richter Peter Mück. Den Angeklagten aber könne er nicht verstehen. „Denn Sie verdienen als Grenzgänger in der Schweiz 5400 Franken. Zudem haben Sie einen Lottogewinn von 35.000 Euro gemacht. Trotzdem haben Sie Geld gestohlen.“

Dafür erhielt der Zimmermann, der mit der Bankomatkarte seiner Freundin ohne deren Einwilligung 2960 Euro abgehoben hatte, nun eine hohe Rechnung präsentiert. Am Landesgericht Feldkirch wurde der Lustenauer zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 53-Jährige der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und des Diebstahls. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geldstrafe besteht aus 200 Tagessätzen zu jeweils 120 Euro. Der Schuldgehalt der Taten wurde mit 200 von 360 möglichen Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes setzte der Richter deshalb mit 120 Euro fest, weil der ledige Grenzgänger monatlich 5400 Schweizer Franken verdient. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen. Der Mindestsatz beträgt vier Euro, der Höchstsatz 5000 Euro. Arbeitslose und Schüler müssen damit maximal 1440 Euro bezahlen, Millionäre für dieselbe Tat bis zu 1,8 Millionen Euro.

16 Vorstrafen

Dem Angeklagten bleiben von seinem Lottogewinn, zumindest theoretisch, nur noch 11.000 Euro übrig. Er habe Schulden, sagte er. Darüber hinaus hat er seiner nunmehr ehemaligen Lebensgefährtin die 2960 Euro zurückzugeben. Dennoch kann davon gesprochen werden, dass der Täter noch Glück gehabt hat. Denn der aus dem Osten Öster­reichs stammende Mann ist mit bereits 16 Vorstrafen belastet.

Das Gefängnis blieb ihm nach seiner jetzt 17. Verurteilung erspart. Das Gericht verzichtete auch darauf, ihn zwei noch offene Haftjahre aus Vorstrafen verbüßen zu lassen. „Ihr Geständnis hat Sie vor dem Gefängnis bewahrt“, sagte der Richter. „Wenn Sie die Bankomat-Abhebungen abgestritten hätten, hätte ich Sie eingesperrt.“ Zwischen 14. Juni und 25. August hatte der Angeklagte im Vorjahr bei Schweizer Banken in St. Margrethen, Au und Diepoldsau insgesamt 2960 Euro vom Konto seiner Freundin genommen.

Für die Geldstrafe wurde ihm eine Ratenzahlung von 1000 Euro im Monat gewährt. Geldstrafen müssen innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden. „Schad ums Geld“, sagte der Angeklagte.

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