Demnach wurden 2013 im Schnitt 310 Euro pro Monat und Person ausbezahlt, 520 Euro waren es durchschnittlich pro Haushalt. Der Maximalbetrag liegt (für 2014) bei 813,99 Euro pro Person (Grundbetrag plus Wohnkostenanteil) bzw. 1220,98 Euro pro Lebensgemeinschaft.
Mindestsicherung bei niedrigem Einkommen
94.000 Personen, das sind 39 Prozent, waren zum Stichtag beim Arbeitsmarktservice gemeldet, das heißt sie waren arbeitslos oder in Schulung. Ganze 61 Prozent dagegen sind keine unmittelbaren Wiedereingliederungskandidaten für den Arbeitsmarkt. Das liegt daran, dass 40.000 Personen (17 Prozent) ohnehin ein Einkommen haben – dies aber so niedrig ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherung besteht. 24.000 (zehn Prozent) “stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung”, so die Formulierung des Ministeriums. Das heiße schlicht, dass sie etwa auf Grund von Betreuungspflichten o.ä. keinen Job annehmen könnten.
Fast ein Viertel, nämlich 64.000 Euro der Mindestsicherungsbezieher, sind Kinder und Jugendliche. Und 16.000 (sieben Prozent) ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
Ministerium sieht “beachtliche” Ergebnisse
Sanktioniert wird, wenn grundsätzlich arbeitsfähige Bezieher der Pflicht zur Arbeitssuche bzw. -aufnahme nicht nachkamen. Seit Einführung der Mindestsicherung im Herbst 2011 wurden dementsprechend 48.500 Sperrmeldungen getätigt. Generell sieht das Ministerium allerdings “beachtliche” Ergebnisse beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Denn seit Start habe es rund 75.100 “Arbeitsaufnahmen” gegeben, davon seien 21.100 Voll-Bezieher gewesen. Und immerhin 22 Prozent der Bezieher könnten innerhalb eines Jahres eine durchgehende Beschäftigung von mindestens drei Monaten aufweisen.
Hundstorfer sieht Diskussionsbedarf
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sieht mehrfachen Diskussionsbedarf bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. In den Verhandlungen mit den Ländern, die er im 1. Quartal 2015 starten möchte, soll es unter anderem um Unterhaltsfragen, die Auswirkung anderer Einkünfte und die Abdeckung von Zusatzbedarf gehen.
Kritik der Volksanwaltschaft
An Grundlagen für die Ländergespräche gibt es einiges. Die Volksanwaltschaft hatte etwa heuer kritisiert, dass Anträge oft viel zu lange warten müssen. Und der Rechnungshof hatte im Frühsommer diesen Jahres mangelnde Harmonisierung geortet: Die in den Bundesländern unterschiedlichen Auszahlungsbeträge resultierten laut den Prüfern vor allem aus dem mit Einführung der Mindestsicherung verankerten Verschlechterungsverbot gegenüber der früheren Sozialhilfe.
So würden Wohnkosten in unterschiedlicher Höhe unterstützt, was zum Teil deutliche Unterschiede im endgültigen Auszahlungsbetrag ergab, monierte der RH. Deswegen will Hundstorfer auch die “Abdeckung von Wohn-, Sonder- und Zusatzbedarfen” mit den Ländern erörtern, heißt es aus dem Ministerium.
Welche Einkünfte werden berücksichtigt?
Weiteres Thema ist die “Berücksichtigung von diversen Einkünften” – oder auch die Nichtberücksichtigung. Ein Beispiel ist die Familienbeihilfe: Einige Länder werten den Erhöhungsbeitrag für Menschen mit erheblichen Behinderungen als Einkommen, was die Mindestsicherung entsprechend verringert. Niederösterreich hat das erst heuer geändert.
Auch das heikle Thema Angehörigen-Regress soll aufs Tapet kommen, denn NGOs wie die Armutskonferenz kritisieren, dass weiterhin Angehörige von Hilfesuchenden zur Kasse gebeten würden. Und schließlich will das Sozialministerium auch eine “Verbesserung der Datenlage” erreichen. Unter anderem soll hier die “Schnelligkeit der Übermittlung” optimiert werden, heißt es. (APA)
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