Mit einem Freispruch endete am Landesgericht Feldkirch ein Verfahren wegen schweren Betruges. Ein afrikanisches Paar war angeklagt, auf fremden Namen Handys und andere Dinge über einen Internetversand bestellt und nicht bezahlt zu haben. Die Ware kam auf fremden Namen, allerdings an die Adresse der Angeklagten. Die verneinten, bei der Firma etwas bestellt oder Pakete angenommen zu haben. Die Postzusteller konnten die beiden nicht eindeutig identifizieren, somit Freispruch, auch wenn erhebliche Zweifel bleiben.
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