2,2 Prozent im Strafvollzug erhielten Fußfessel
Bis zum Stichtag am 15. August waren es 949 Fußfesselträger. Aufgeschlüsselt auf die Delikte führte dabei mit 19 Prozent der Verurteilten im elektronischen Hausarrest Betrug, auf Platz zwei reihte sich Körperverletzung (17 Prozent) und auf Platz drei Delikte gegen das Finanzstrafgesetz (13 Prozent). Das geht aus den Zahlen des Vereins Neustart, der die Fußfesselträger betreut, heraus.
Die Verurteilten
Wegen Diebstahls verurteilt waren insgesamt elf Prozent der Personen im elektronischen Hausarrest, Verletzung der Unterhaltspflicht betraf sieben Prozent. Sechs Prozent der Fußfesselträger waren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung und fünf Prozent wegen Raubes verurteilt worden. Delikte gegen die sexuelle Integrität machten in Summe zwei Prozent (22 Sexualstraftäter) der positiv erledigten Anträge aus, ebenfalls zwei Prozent betrafen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Beachtenswert ist laut Neustart der hohe Anteil von Frauen im elektronisch überwachten Hausarrest, der mit 15 Prozent rund zweieinhalb Mal so hoch ist wie sonst bei Strafhaft (sechs Prozent). Das betrifft laut dem Verein vor allem Frauen mit Kindern, weil Kinderbetreuung als geeignete Beschäftigung wie Erwerbsarbeit bewertet wird.
Neun Fälle abgebrochen
1,7 Prozent – in Summe neun Fälle – wurden wegen des Verdachts einer neuerlichen Straftat abgebrochen – darunter befanden sich keine Sexualstraftäter. “Anders gesagt bleiben 98 Prozent während des Hausarrests rückfallfrei”, resümierte Neustart-Geschäftsführer Christoph Koss. Die meisten europäischen Staaten haben den elektronisch überwachten Hausarrest zum Teil erheblich früher eingeführt als Österreich. Allein in Schweden waren 2010 insgesamt 3.739 Straftäter im elektronisch überwachten Hausarrest – 13 Prozent aller Inhaftierten.
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