von Seff Dünser/Neue
Das in Abwesenheit des Angeklagten ergangene Urteil von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig. Die Strafe fiel deshalb streng aus, weil der 30-jährige Bregenzer bereits mit zwölf einschlägigen Vorstrafen belastet war.
Der Österreicher türkischer Abstammung hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwei Mal Polizisten bedroht und drei Mal seine Schwester. Demnach hat er nach Wegweisungen aus Lokalen Polizisten damit gedroht, sie zu schlagen. Damit hat er versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet. Zudem hat der 30-Jährige laut Urteil seiner 42-jährigen Schwester mehrmals mit Schlägen gedroht. So soll er ein Mal erreicht haben, dass seine Schwester ihre Mutter nicht besucht.
Schon in der Vergangenheit ist der Bregenzer nach Drohungen gegen seine Schwester verurteilt worden. Die 42-jährige Zeugin wurde dieses Mal in der Hauptverhandlung per Videokonferenz befragt. Denn sie befindet sich als Häftling in einem anderen Bundesland im Gefängnis. Für versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft. Für den Angeklagten galt aber eine mögliche Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren Gefängnis, weil er mit zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen in den letzten fünf Jahren die Rückfallvoraussetzungen erfüllt.
Weitere Straftaten
Richter Böhler verhängte während der Gerichtsverhandlung wegen Tatbegehungsgefahr Untersuchungshaft über den Bregenzer, der im Verdacht steht, inzwischen weitere Straftaten begangen zu haben.
Schuldig gesprochen wurde er auch wegen versuchter Sachbeschädigung. Weil er in Bregenz aus einem Gastgarten im ersten Stock einen Kuchenteller aus Plastik auf einen Radabstellplatz hinuntergeworfen haben soll.
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