Von der ursprünglich inkriminierten Menge von mehr als einer halben Tonne Marihuana blieb am Ende des umfangreichen Beweisverfahrens rund ein Drittel übrig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Hauptangeklagte, dem zur Last gelegt wurde, zehn Cannabis-Plantagen betrieben zu haben, wurde lediglich zu zwei Anlagen verurteilt. Der 32-Jährige erhielt fünf Jahre Haft. Die höchste Strafe erhielt mit siebeneinhalb Jahren der “Chefelektriker”, der gewährleistet hatte, dass die Indoor-Plantagen einwandfrei funktionierten. Der Mann hatte penible Aufzeichnungen über seine kriminellen Handlungen geführt, die von den Ermittlern sichergestellt und ausgewertet werden konnten.
(APA)
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