Der 21-Jährige hatte im Mai dieses Jahres mit 1,2 Promille Alkohol im Blut in den frühen Morgenstunden mit dem Auto einen 61-jährigen Radfahrer niedergestoßen. Der Familienvater war noch an der Unfallstelle verstorben.
Nach einer Zechtour mit Kollegen verlor der Zivildiener an einem Samstag gegen 4.30 Uhr die Kontrolle über seinen Wagen. Er geriet auf die Gegenfahrbahn, wo er mit dem Radfahrer kollidierte. Die Ermittlungen der Exekutive ergaben, dass der junge Mann betrunken war – sein Blutalkoholgehalt betrug 1,2 Promille. Zudem stellte die Gendarmerie in seinem Auto eine Flasche Whisky sicher.
Vor Gericht bekannte sich der 21-Jährige schuldig und zeigte sich reumütig. Seit dem Unfall weist er vor Discotheken auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hin. Außerdem rief er eine Initiative zu diesem Thema ins Leben und nimmt psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Diese Bemühungen wurden vom Gericht anerkannt.
Das Strafausmaß für den Zivildiener wurde mit 360 Tagessätzen zu zwei Euro, insgesamt also 720 Euro, festgelegt. Zudem muss er für zwei Monate ins Gefängnis. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil noch prüft, ist es vorerst nicht rechtskräftig.
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