Mit dem tragischen Tod eines Treibers bei einer Wildschweinjagd im Weinviertel hat sich das Landesgericht Korneuburg am Montag befasst. Der Jäger, der am 19.Jänner einen tödlichen Schuss auf einen 21-Jährigen abgegeben hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 14 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte zweieinhalb Stunden nach der Schussabgabe laut Alkoholtest 0,46 Promille. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Verteidiger Walter Anzböck legte Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA)
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