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2007: 80 Mio. Euro weniger für das AMS

Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss 2007 vorerst mit 80 Mio. Euro weniger auskommen als im laufenden Jahr. Die wenigsten Streichungen gibt es allerdings in Wien und in Vorarlberg.

Der Grund: Ohne Bundesbudget kann nur ein provisorisches AMS-Budget erstellt werden und das sieht die Fortschreibung des Normalbudget aus dem Jahr 2005 von 630 Mio. Euro vor. Dazu kommen rund 80 Mio. Euro aus Fortschreibungen aus dem Sonderbudget 2006 plus die versprochene Verlängerung des Blum-Bonus in Höhe von 40 Mio. Euro für Jugendbeschäftigung zuzüglich Sonderprogramme (z.B. Behinderte, Ältere) von ca. 15 Mio. Euro, sodass dem AMS 2007 rund 765 Mio. Euro nach 845 Mio. Euro 2006 zur Verfügung stehen.

AMS-Vorstand Johannes Kopf ist jedoch zuversichtlich, dass jede Regierung die Forderung nach einem ausreichenden Budget für den Arbeitsmarkt für sinnvoll hält und genügend Mittel bereitstellen werde. Darüber hinaus sei auch das 2007er Budget das zweithöchste AMS-Budget. Die Trendwende am Arbeitsmarkt habe heuer eingesetzt. Seit Frühjahr seien zwar die Schulungen um rund 10.000 Maßnahmen pro Monat gestiegen, gleichzeitig sei die Arbeitslosigkeit deutlich stärker zurückgegangen. So gab es im Oktober zwar um knapp 10.000 Schulungen mehr, die Zahl der Jobsuchenden ging hingegen um rund 23.000 auf 214.606 Arbeitslose zurück.

Für 2006 hat die Regierung ein Sonderprogramm von insgesamt 285 Mio. Euro beschlossen. Davon flossen heuer 204 Mio. Euro, 81 Mio. Euro sind 2007 fällig. Von der Budgetkürzung für 2007 sind alle Länder betroffen. Die Landesorganisationen müssen dabei entscheiden, bei welchen Projekten und Maßnahmen sie den Rotstift ansetzen. Von den Kürzungen betroffen sind vor allem Länder, wo sich der Arbeitsmarkt gut entwickelt hat. Die Mittel sollen vor allem dorthin verschoben werden, wo die Arbeitslosigkeit am höchsten ist, so Kopf. Die meisten Kürzungen gebe es daher in Salzburg, Steiermark, Tirol und Oberösterreich, die wenigsten Streichungen in Wien und in Vorarlberg. Große Aufregung hat es bereits in Tirol gegeben, wo der Bund unter anderem bei Sozialvereinen sparen will.

Nicht glücklich ist Kopf über die Entwicklung beim Kombilohn. Diese Maßnahme habe „nicht funktioniert“, so Kopf zur APA. Man müsse über Veränderungen zum Beispiel bei der Zielgruppe oder bei der Einkommensgrenze nachdenken, anderenfalls läuft der Kombilohn, der per 1. Februar 2006 gestartet ist, nach Jahresfrist ersatzlos aus. Zielgruppe des Kombilohnmodells sind Langzeitarbeitslose über 45 und unter 25 Jahre. Ihnen zahlt der Arbeitgeber den Tariflohn, das AMS ergänzt den Lohn maximal bis zur Einkommensgrenze von 1.000 Euro. Grundsätzlich erhalten die Arbeitnehmer die Hälfte des zuletzt gebührenden Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe vom AMS zusätzlich zu dem Einkommen aus der Beschäftigung bis zu einem Jahr ausbezahlt. Mit lediglich 300 Kombilohnbezieher wurde die Wunschgröße von 3.000 bei weitem nicht erreicht.

Mit Jahresbeginn 2007 werde über eine Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen für die Jobannahme verhandelt, so Kopf. Zentrale Themen sind die Betreuungspflichten, Berufs- und Einkommensschutz. Wie berichtet will die Wirtschaftskammer (WKÖ), dass die Teilzeit für Personen mit Betreuungspflicht von derzeit 16 auf 20 Stunden angehoben wird, da die Wirtschaft kaum 16-Stunden-Jobs anbietet. Der Berufsschutz soll nach WKÖ-Wunsch von derzeit 100 auf 80 Tage und der Entgeltschutz von 120 auf 100 Tage gesenkt werden. Darüber hinaus müsse auch bei der Mobilität etwas getan werden.

Nach den derzeit geltenden Zumutbarkeitsbestimmungen gilt der Berufsschutz für Jobsuchende während der ersten 100 Tage. Danach dürfen Arbeitslose auch in andere Branchen vermittelt werden, allerdings unter Berücksichtigung des Einkommensschutzes. Dieser sichert den Jobsuchenden in den ersten 120 Tagen 80 Prozent der letzten Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes, danach sinkt der Anspruch auf 75 Prozent ab. Geregelt sind auch die Wegzeiten zum neuen Arbeitsplatz, diese dürfen nur ein viertel der Arbeitszeit betragen. Bei Verstoß gegen die Zumutbarkeitsbestimmungen, wird dem Betroffenen das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe gestrichen. Im Vorjahr ist die Zahl der Streichungen im Jahresvergleich um 5.651 auf 87.445 Fälle gestiegen. Im ersten Halbjahr 2006 gab es 43.444 Streichungen beim Arbeitslosengeld.

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