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2000 Euro Buße für Bürgermeister von Bludesch

Bludesch, Feldkirch - Der Bürgermeister der Vorarlberger Gemeinde Bludesch ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Zum Vorbericht mit Video

Die Vorwürfe wurden über eine Diversion beigelegt. Im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs muss Erich Walter (Liste Freie Wählerschaft) in den nächsten zwei Wochen 2.000 Euro bezahlen. Walter soll über falsche Abrechnungen rund 5.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, so die Anschuldigung.

 

Walter war nach langwierigen Ermittlungen Ende März 2008 nach einer Anzeige des Amts der Vorarlberger Landesregierung wegen Amtsmissbrauchs und Untreue angeklagt worden. Die Landeskontrollabteilung hatte die Rechnungslegung des “Öffentlichen Personennahverkehrs Blumenegg-Walgau”, dessen Obmann Walter damals war, überprüft. In dem Prüfbericht für die Jahre 2003 bis 2006 wurden falsche Abrechnungen festgestellt. Als Bürgermeister soll Walter zudem weitere 2.000 Euro unrechtmäßig in die eigene Tasche gesteckt haben. Walter wies die Anschuldigungen zurück.

Die Amtsmissbrauchsvorwürfe reduzierte Richter Peter Mück zunächst auf einen einzigen. Dieser betraf angebliche Ungereimtheiten bei der Verlegung eines Fischteichs und wurde am Donnerstag im Beweisverfahren geprüft. Der Schöffensenat kam in diesem Punkt zu einem Freispruch. Nicht korrekt war jedoch die Abrechnung verschiedener Reisespesen, so das Gericht. “Dass Wienreisen samt Ehefrau und Musicalkarten nicht korrekt abgerechnet wurden, steht fest”, erklärte der Richter. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei jedoch nicht erfüllt, da es sich nicht um Hoheitsakte gehandelt habe, so Mück.

Auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Obmann für den “Öffentlichen Personennahverkehrs Blumenegg-Walgau” wurden Ungereimtheiten festgestellt. Da aber der Schaden und die Schuld gering waren, der Sachverhalt geklärt wurde und Walter Wiedergutmachung geleistet hatte, einigte man sich auf eine Lösung ohne Verurteilung. “Immerhin überschritten die Malversationen den Betrag von 5.000 Euro nicht”, so Mück. Wenn nun die Staatsanwaltschaft einverstanden ist und der Bürgermeister innerhalb der Frist 2.000 Euro Geldstrafe bezahlt, bleibt er ein unbescholtener Mann.

 

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