Etwa 850 Kinder werden in den Genuss der Gutscheine kommen. Der entsprechende Beschluss des Stadtrats erfolgte einstimmig, nachdem die Fraktion von Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) zunächst alle Kinder bis sechs Jahr hatte begünstigen wollen.
Bezug von Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe als Kriterien
Als Kriterien für die Armutsgefährdung gelten der Bezug von Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe. Die genaue organisatorische Abwicklung des "Kinderbonus" befinde sich in Vorbereitung, hieß es. Mütter und Väter sowie deren Kinder hätten es in der momentanen Lage nicht gerade leicht und seien - gerade im Hinblick auf Weihnachten - sicher über jede Form der Unterstützung froh, sagte Ritsch. Außerdem würden durch die Einlösung der Bregenz-Gutscheine nach dem Lockdown die heimischen Geschäfte unterstützt.
Wie Gutschein verwendet wird, obliegt Kindern und Eltern
Nach den ursprünglichen Vorstellungen von Ritsch hätten alle Kinder bis sechs Jahre Gutscheine im Wert von 100 Euro bekommen sollen. Diesem Antrag stellten sich aber die ÖVP und die Grünen entgegen. Kinderarmut müsse zielsicher und nicht nach dem Gießkannenprinzip bekämpft werden, argumentierten sie. Die Entscheidung, wie dieser Gutschein verwendet wird, obliegt den Kindern und Eltern. "Wir hoffen aber, dass gerade zu Covid-Zeiten und in der Vorweihnachtszeit Wünsche der Kinder und Jugendlichen erfüllt werden können, die sonst für diese Haushalte nicht leistbar wären", so ÖVP und Grüne.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.