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20-jähriger Tiroler nach Rauferei mit tödlichem Ausgang verurteilt

Wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ist am Dienstag ein mittlerweile 20-jähriger Tiroler vom Innsbrucker Landesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

Zu dem Vorfall war es in der Nacht auf den 1. April 2007 gekommen. Der Beschuldigte versetzte einem 16-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht. Dieser schlug in der Folge mit dem Hinterkopf auf den Asphalt auf und starb. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

“Das Delikt der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ist in Ihrem Fall ‘vorsätzlich’ und ‘fahrlässig’ begangen worden”, führte Richter Gerhard Melichar aus. Den Faustschlag ins Gesicht habe der damals 18-Jährige vorsätzlich abgegeben, um seinen Kontrahenten zu verletzen. Die Folgen seien aufgrund der Vorhersehbarkeit fahrlässig verursacht worden.

Mildernd für das Urteil waren das Alter von unter 21 Jahren, die Unbescholtenheit und Geständigkeit des arbeitssuchenden Mannes. Zudem sei der Zamser aus dem Bezirk Landeck zum Tatzeitpunkt selbst durch eine Alkoholisierung eingeschränkt gewesen. Einen ärztlichen Behandlungsfehler nach der Einlieferung des Patienten in das Krankenhaus Zams habe es nicht gegeben. “Allerdings hat ein Diagnosefehler stattgefunden”, urteilte der Richter.

“Jede Art von Behandlung wäre bei dem Patienten zu spät gekommen”, meinte der medizinische Sachverständige. Die beginnende Schädigung des Hirnstamms sei gleich nach dem Unfall durch die mangelnde Sauerstoffsättigung eingetreten. Als Kunstfehler bezeichnete der Gutachter allerdings die als “nicht notwendig” erachtete Computertomographie (CT) des Schädels vonseiten der damals 28-jährigen diensthabenden Turnusärztin. Diese hatte trotz mehrmaliger Hinweise auf einen Sturz auf den Hinterkopf keine CT durchgeführt, sondern war von einer Alkoholvergiftung ausgegangen.

Bei der letzten Verhandlung am 30. September war in der Expertise von einer zwischen 15 bis 20 prozentigen “vollkommenen Erholung und Überlebensfähigkeit” die Rede gewesen, wäre der Patient “adäquat behandelt” worden. Die Wahrscheinlichkeit auf eine schwere Behinderung hatte der Gutachter auf bis zu zehn Prozent eingeschätzt. Zwischen 70 und 75 Prozent hatte er die Möglichkeit einer Todesfolge gesehen.

Staatsanwältin Gabriele Ginther-Schöll gestand in ihrem Schlussplädoyer ein, dass es im Jahr zu tausenden Raufereien und Faustschlägen komme: “Diesmal hat es eben ein tragisches Ende genommen.” Verteidiger Mathias Kapferer meinte, dass sein Mandant “einfach nur Pech hatte.” Der Richter appellierte zum Schluss noch an die Öffentlichkeit: “Relativ kleine Ursachen können oft sehr gravierende Auswirkungen haben.” Jeder solle zukünftig darüber nachdenken, welche Folgen sein Handeln haben könnte.

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