Weil die 40 in Vorarlberg verübten Einbrüche schon 20 Jahre zurückliegen, kam der einschlägig vorbestrafte Täter mit einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten davon. Die Mindeststrafe wurde gestern am Landesgericht Feldkirch dem geständigen Serieneinbrecher gewährt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen für die Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls, wofür der Schuldspruch erfolgte, beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. 1993 und 1994 war der in Dornbirn geborene Türke zusammen mit inzwischen längst verurteilten Mittätern für eine Diebstahlserie mit einem Gesamtschaden von 48.000 Euro verantwortlich. Damals war er vor der Gendarmerie geständig und wurde auf freiem Fuß belassen.
1993 wurde der damals 18-Jährige wegen anderer Einbrüche am Landesgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, davon zwei Monate unbedingt. 1995 flüchtete der türkische Staatsbürger in die Türkei. Erst 2012 kehrte er nach Österreich zurück und lebt seither in Wien. Denn seine 17-jährige Tochter ist nach Angaben von Verteidiger Clemens Ender schwer behindert. Sie habe eine Lungenflügel-Transplantation über sich ergehen lassen müssen. Weil die Straftaten schon so lange zurückliegen, habe der Schöffensenat mit der bedingten Mindeststrafe das Auslangen gefunden, sagte Richter Richard Gschwenter. Zudem sei der auf freiem Fuß belassene Angeklagte geständig und zur Tatzeit noch ein junger Erwachsener gewesen. Für die 40 Einbrüche aber habe er „null Verständnis“.
Unter Tränen entschuldigt
Der 38-jährige, arbeitslose Angeklagte entschuldigte sich unter Tränen bei den Opfern. Das Schicksal seiner kranken Tochter scheint den Familienvater demütig gemacht zu haben. Sein kriminelles Verhalten vor 20 Jahren bezeichnete er im Rückblick als „unverständlich“. Er glaube nicht daran, dass „wir als schlechte Menschen auf die Welt kommen“.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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