Bregenz. Am kommenden Sonntag, den 14. März kann sowohl der Bürgermeister direkt gewählt werden als auch die Gemeindevertretung.
Dazu ist es erforderlich, dass auf dem Stimmzettel der gewählte Bürgermeisterkandidat und die gewählte Partei durch Anbringen eines Kreuzes in dem Kreis, der sich neben dem Namen des Bürgermeisterkandidaten bzw. neben dem Parteinamen befindet, gekennzeichnet wird.
Die Wählerin bzw. der Wähler wählt ihren Kandidaten bzw. seinen Kandidaten für das Bürgermeisteramt und jene Partei, deren Kandidatinnen und Kandidaten in die Gemeindevertretung kommen sollen.
Für einen gültigen Stimmzettel wird somit ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl gewählt und eine Partei mit ihren Wahlwerberinnen und Wahlwerbern.
Innerhalb der gewählten Partei können dann bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Einer Wahlwerberin bzw. einem Wahlwerber können höchstens zwei Vorzugsstimmen gegeben werden.
Die Wählerin bzw. der Wähler kann auf dem Stimmzettel auch eine freie Wahlwerberin bzw. einen freien Wahlwerber einsetzen und Vorzugsstimmen vergeben.
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