Ein 45 Jahre alter Bekannter der beiden erhielt siebeneinhalb Jahre Haft. Das Opfer bekam 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, Raub und gefährlicher Drohung sind nicht rechtskräftig. Der Hauptangeklagte meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt behielt sich zu sämtlichen Urteilen Rechtsmittel vor.
Der Fall war vor Geschworenen gelandet, nachdem sich ein Schöffensenat im November 2009 im Hinblick auf die Folgen der inkriminierten Tathandlungen für unzuständig erklärt hatte: Eine psychiatrische Sachverständige hatte damals nicht ausgeschlossen, dass der Jugendliche aufgrund der erlittenen Misshandlungen dauernd berufsunfähig bleiben könnte. Der Jugendliche leidet nach wie vor an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Der drogenabhängige 19-Jährige war von den drei Angeklagten in seiner Wohnung aufgesucht und malträtiert worden, weil er angeblich dem 35-Jährigen zwei Tabletten gestohlen hatte. Dieser wollte den Burschen, den er in der Suchtgift-Szene kennengelernt hatte, daraufhin “zur Rede zu stellen”, wie er vor Gericht erklärte.
Der 19-Jährige wurde gleich einmal mit Faustschlägen zu Boden befördert, als er dem Trio die Tür öffnete. Nachdem er den Diebstahl zugegeben und sich dafür entschuldigt hatte, legte man ihm eine Hundeleine um den Hals und zerrte ihn durch die Wohnung. Dann wurde er sexuell gedemütigt. Im Anschluss drückte ihm die 19-Jährige – ebenfalls suchtgiftabhängig und ohne Job – eine brennende Zigarette ins Auge.
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