Das Opfer, das bereits Vorschäden in der Wirbelsäule hatte, wurde durch diesen Stoß dermaßen schwer verletzt, dass es umfiel wie ein Brett. Die Folge – vorläufige Querschnittlähmung. Heute geht es dem Gestoßenen wieder besser, dennoch spürt er weitreichende Einschränkungen.
Deshalb wurde ihm auch ein Teilschmerzengeld von 11.900 Euro zugesprochen. 19.000 Euro muss der Täter der Krankenkasse ersetzen. Das Urteil selbst lautete: Schuldig wegen schwerer Körperverletzung. Die Strafe beträgt 600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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