Zusammen mit verschiedenen Freunden soll der Angeklagte von 2001 bis 2003 mehrfach in die Schweiz gefahren sein, um dort Heroin einzukaufen und dann über die Grenze zu bringen.
Großteil selbst konsumiert
Das Suchtgift hat der bislang Unbescholtene zum Großteil selbst konsumiert – zusammen mit seinen Freunden. Vor Gericht sagte er, dass er schon seit längerem mit seiner damaligen Clique gebrochen habe und keine Drogen mehr nehme.
Die angeklagte Menge von zwei Kilogramm Heroin konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, deshalb wurde der Mann wegen Schmuggels von mindestens ein Kilogramm Heroin zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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