Insgesamt 700 Gramm Heroin hatte der Angeklagte innerhalb eines Jahres von der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt. Die Drogen hatte er zur Finanzierung seiner eigenen Sucht größtenteils weiterverkauft. Weil er keinen Führerschein besitzt, lässt sich der Hohenemser von Kollegen zum Grenzübergang Au fahren. Von dort aus startet er seine Einkaufstour nach Rorschach. Auch in Deutschland versucht er während dieser Zeit Stoff ins Ländle zu bringen. Dort wird er allerdings erwischt und verurteilt.
Statt aus alledem seine Lehren zu ziehen, geht er erneut in der Schweiz auf Drogeneinkauf. Am Grenzübergang Au wird er schließlich erwischt und verhaftet. Im Prozess zeigt sich der Angeklagte geständig und reuig. Es tut mir leid, sagt der Arbeitslose. Umso mehr ist die Verteidigung um ein mildes Urteil für den bereits dreifach Vorbestraften bemüht.
Mein Mandant kam zu den Drogen aus Langeweile. Er ist nach wie vor süchtig und wäre sofort einverstanden mit einer stationären Therapie, versucht dieser die Schöffen zu überzeugen. Das Gericht verurteilt den Mann dennoch zu 18 Monaten unbedingter Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtsräftig.
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