„Vermisst seit 1945 – Adolf, bitte melde Dich! Deutschland braucht Dich!“ – Dieser Text und andere Postings in dieser Richtung waren bei dem Bregenzer unter anderem auf Facebook zu lesen. Etliche Links, sonstige Meldungen im Internet. Handy-Botschaften, Kleidung mit Nazi-Aufschriften, Tätowierungen, Musik – alles in allem – Verherrlichung von Adolf Hitler, seiner Zeit und seinen Verbrechen. Dafür verlangt das Gesetz ein Schwurgericht. Dieses tagte heute am Landesgericht Feldkirch.
Völlige Umkehr
Der Angeklagte behauptet, er habe der Szene abgeschworen, sei nun Vater geworden und habe seinen Freundeskreis gewechselt. Er wolle nach seinen sieben Vorstrafen ein neues Leben beginnen. Den Geschworenen wurden 21 Fragen vorgelegt. Immerhin hatte der Mann über vier Jahre hinweg deplatzierte Meldungen abgegeben. Daneben ging es im Prozess noch um zwei Faustschläge, durch die ein Festbesucher verletzt wurde und um eine versuchte Nötigung, weil der Angeklagte versucht hatte, das Opfer von einer Anzeige abzuhalten. Der Angeklagte bekommt 18 Monate Haft, dazu sind noch vier Monate aus einer früheren Verurteilung offen. Insgesamt sind somit 22 Monate abzusitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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