Wie die Ermittlungen der Exekutive laut Sicherheitsdirektion ergaben, fanden die geschlechtlichen Handlungen in der Wohnung der 18-Jährigen mit ihrem Einverständnis statt. Nachdem in ihrer Wohnung jedoch keine Männerbesuche erlaubt sind, erstattete sie Anzeige wegen Vergewaltigung.
Die Frau wird nun ihrerseits wegen Verleumdung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.
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