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18 Jahre Haft für Mordversuch an Joggerin

Symbolfoto &copy APA
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Wiener hatte eine Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und in ein Gebüsch gezerrt als er sie für tot hielt - das Mädchen wurde von ihrem Bruder gefunden und in Sicherheit gebracht.

Mit einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete am Donnerstag in St. Pölten der Prozess gegen den Forstarbeiter Alexander K. aus Wien. Der 31-Jährige war für schuldig erklärt worden, am 26. August 2003 in Purkersdorf eine Joggerin mit vorsätzlicher Tötungsabsicht überfallen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach seinen eigenen Angaben gab es für den Mann kein erklärbares Motiv für die Tat. Eine plötzliche Aggressivität hatte ihn dazu gebracht, sein Opfer bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen, es zu schlagen und zu stoßen. Als die Frau seiner Meinung nach tot war, entledigte er sich der „Leiche“, indem er sie in ein Gebüsch zerrte und über eine Böschung warf. Trotz lebensbedrohlicher Verletzungen gelang es der 23-jährigen Studentin, wieder auf die Forststraße zu klettern, auf der sie von ihrem Bruder gefunden wurde.

Wie der Sachverständige Kurt Sindermann in seinem Gutachten erklärte, war Alexander K. zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, befand sich aber gerade in einer erheblichen Lebenskrise. Dazu leide er an einer seelischen Abartigkeit höheren Grades, die ohne Behandlung zu weiteren ähnlichen Taten führen könnte.

Erschwerend für die Urteilsbemessung war vorwiegend die Brutalität des Angeklagten, wobei das Opfer nur knapp dem Tod entging. Als mildernd wurde das reumütige Geständnis des Beschuldigten bewertet. Alexander K. erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Redaktion: Bernhard Degen

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