18 Jahre Haft für Kärntner wegen Mordes
Vor Gericht bestritt er die Tötungsabsicht. Die Geschworenen kamen dennoch zum einstimmigen Schluss, dass es sich um Mord handelte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ins Frauenhaus geflüchtet
Beim Prozess unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer kam heraus, dass es in der Beziehung bereits seit längerem Probleme gegeben hatte. So war die Frau zwei Tage vor ihrem Tod mit den Kindern ins Frauenhaus geflüchtet. Lediglich die Schwester des Angeklagten bestritt, dass ihr Bruder gewalttätig gewesen sei. Der Mann selbst gab an, er sei verzweifelt gewesen. Dass er ein Messer mit zum Kindergarten genommen hatte, begründete er mit Selbstmordabsichten. Er habe mit seiner Frau reden wollen, doch sie habe ihn nur ausgelacht. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.
Opfer überrascht
Der Gerichtsmediziner erklärte, dass der Angeklagte die Frau zuerst in den Rücken gestochen und ihr dann weitere Verletzungen im oberen Brustbereich, an der Seite sowie am linken Kniegelenk zugefügt hatte. Abwehrverletzungen waren keine festzustellen, das Opfer dürfte völlig überrascht gewesen sein. Die Stiche mit dem Fleischermesser durchbohrten wichtige Organe, was einen hohen Blutverlust verursachte und binnen kürzester Zeit zum Tod führte, so der Gutachter. Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Mann Zurechnungsfähigkeit.
Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach in ihrem Plädoyer von einem heimtückischen Mord, der Verteidiger hingegen plädierte auf Totschlag. Nach dem Wahrspruch der Geschworenen verkündete Herrnhofer das Strafmaß: 18 Jahre unbedingt. Als erschwerend wurde das rücksichtslose Vorgehen gewertet. Herrnhofer: “Hier wurde ein Mensch abgeschlachtet.” Der 43-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
(APA)
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