Von Christiane Eckert / VOL.AT
Anlass für die angeklagte absichtlich schwere Körperverletzung ist – wie so oft – unbekannt. Jedenfalls lagen die beiden jungen Männer der Wohngemeinschaft miteinander im Clinch und im Februar gipfelten diese Streitigkeiten in einer brutalen Schlägerei, bei der das Opfer schwer verletzt wurde. Die Anklage spricht von Tritt in den Unterleib, gezielten Faustschlag gegen die Schläfe, von in den Rücken springen. Die Bilanz: Blaue Flecken, eine Rissquetschwunde und drei gebrochene Rippen. Der Angeklagte hat weit über 100 Kilo.
Psychisch angeschlagen
Der junge Mann leidet an zwei psychischen Störungen. Offenbar kann er deshalb seine Impulse nur schwer kontrollieren. Sechs Monate hat er in der Jugendpsychiatrie verbracht. Dass er zwei Autos zerkratzt hat und ein Quad seinetwegen in Flammen aufging, tut ihm leid und er will den Schaden wieder gut machen. Nicht so einfach, denn der Junge ist arbeitslos. Was die Folgen der körperlichen Attacke betrifft, betont Verteidiger Clemens Haller , dass sein Mandant den Kontrahenten nicht schwer verletzen wollte. Nun muss das Opfer einvernommen werden. Danach entscheidet der Senat, wie es weiter geht.
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