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18-Jähriger verübte bei Freigang aus Justizanstalt Simmering einen Einbruch

Freigänger auf Einbruch in Vösendorf - 20 Monate unbedingt
Freigänger auf Einbruch in Vösendorf - 20 Monate unbedingt ©APA (Sujet)
Bei seinem Freigang aus der Justizanstalt Simmering hat sich ein erst 18-jähriger Häftling zunächst bekiffte er sich mit einem Freund und dann beging das Duo einen Einbruch.

Die Rechnung bekamen die jungen Männer am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt mit je 20 Monaten unbedingter Haft präsentiert. Für den älteren Angeklagten setzte es überdies den Widerruf einer bedingten Haft von 16 Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Einbruch bei Freigang

Die zwei Burschen zeigten sich voll geständig. Als sein Vater einen epileptischen Anfall hatte, sei er damit nicht klar gekommen, so der 18-Jährige. Er hätte sich betrunken, dann natürlich Angst vor den Konsequenzen in der Haftanstalt gehabt, und so habe alles seinen bösen Lauf genommen. Man kaufte sich Marihuana, “dann waren wir bumm zu”, fuhr mit der U-Bahn spazieren – und bei einer Volksschule in Vösendorf stieg man durch ein gekipptes Fenster in den Kinderhort ein.

Erbeutet hat das Duo allerdings nichts. Als es einen Bildschirm mit Tastatur an der Wand hängen sah, geriet es in Panik, glaubte stillen Alarm ausgelöst zu haben und ergriff die Flucht.

(APA)

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