17 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Freitag nach relativ kurzer Beratung der Geschworenen das Urteil gegen einen 63-Jährigen, der seine schlafende Ehefrau (59) am 18. März im gemeinsamen Haus im Bezirk Mistelbach mit einem Maurerfäustel erschlagen hatte.
Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Geständnis mildernd
Mildernd auf die Strafbemessung habe sich das umfassende Geständnis des bisher unbescholtenen Angeklagten ausgewirkt. Er habe sich selbst gestellt und die Tat auch zu keinem Zeitpunkt beschönigt, sagte Richter Helmut Neumar in seiner Urteilsbegründung. Auch habe der Geschworenensenat dem 63-Jährigen angesichts seiner Lebensumstände eine “gewisse Verzweiflung” zugebilligt.
Erschwerend gewertet wurde allerdings die – wie Staatsanwalt Christian Pawle es ausgedrückt hatte – heimtückische Tatbegehung und Ausnutzung der Wehrlosigkeit des – schlafenden – Opfers. Es sei grausam, sich vorzustellen, im Bett derart exekutiert zu werden, meinte Neumar. (APA)
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