Zu dem Übergriff war es laut Anklage im Jänner dieses Jahres gekommen. In der Wohnung des 30-Jährigen hatte sich eine ganze Gruppe junger Leute wie schon öfter zum “Vorglühen” getroffen. Es folgte eine Zechtour durch die Kärntner Landeshauptstadt. In den frühen Morgenstunden fuhren die drei Männer mit der 17-Jährigen zurück in die Wohnung, wo sie auf der Couch einschlief und nicht mehr ansprechbar war. Während der 21-Jährige die Jugendliche auszog und unter anderem mit einer leeren Glasflasche missbrauchte, machte der jüngste Täter Fotos und ein Video. Die Idee, das Ganze zu fotografieren stammte vom 30-Jährigen.
Angeklagte waren geständig
Das Video machte dann im Bekanntenkreis die Runde, bis auch das Opfer über eine Freundin erfuhr, was mit ihm passiert war, woran es sich aber nicht mehr erinnern konnte. Ursprünglich waren die Ermittler davon ausgegangen, dass K.-O.-Tropfen im Spiel waren. Dieser Verdacht hatte sich aber nicht erhärtet.
Die Angeklagten waren überwiegend geständig, die Verteidiger stimmten bezüglich der rechtlichen Qualifikation der Taten jedoch nicht voll mit der Anklägerin überein.
“Besondere Erniedrigung” des Opfers
Staatsanwältin Johanna Schunn erklärte dazu: “Die Angeklagten haben den Zustand des Mädchens eindeutig erkannt und die Situation schamlos ausgenützt. Sie hat gezappelt, sogar noch ‘Nein, nein, nein’ gesagt, konnte sich aber nicht effektiv wehren.” Alle drei Männer hätten daher die angeklagten Verbrechen zu verantworten. Schunn sprach auch von einer “besonderen Erniedrigung” des Opfers durch das Anfertigen und Herumreichen des Videos. Laut der Anwältin des Mädchens ist dieses, seit es weiß, was mit ihm geschehen ist, arbeitsunfähig und braucht psychologische Betreuung.
1.500 Euro Teilschmerzensgeld
Der Schöffensenat sprach schließlich alle drei Angeklagten wegen beider angeklagter Verbrechen – Missbrauch und pornografische Darstellung Minderjähriger – schuldig. Der 21-Jährige bekam zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt. Der 20 Jahre alte Angeklagte, der das Video angefertigt hatte, erhielt ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, und der 30-Jährige wurde zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Dem Opfer wurden außerdem 1.500 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.
Die drei Angeklagten verzichteten über ihre Verteidiger auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
(APA)
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