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16 Monate Haft: Wieder Geld aus Kirche geklaut

Angeklagte Beute macht 200 Euro aus
Angeklagte Beute macht 200 Euro aus ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Vorbestrafter 60-Jähriger stahl erneut Münzen aus Opferstock in Dornbirner Kirche.

Der Angeklagte sei offenbar unbelehrbar, sagte Richter Günther Höllwarth. Bereits in der Vergangenheit sei er mehrmals wegen Gelddiebstählen aus Opferstöcken von Kirchen verurteilt worden. Gestern wurde der 60-Jährige erneut wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Über den mit 24 Vorstrafen belasteten Mann wurde eine Haftstrafe von 14 Monaten verhängt. Dazu kommen zwei offene Haftmonate aus einer früheren Verurteilung. Die Gesamtstrafe beträgt damit 16 Monate Gefängnis.

Urteil rechtskräftig

Das wegen schweren Diebstahls ergangene Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Elisabeth Ellinger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Rückfalltäter hätte sich auf viereinhalb Jahre Gefängnis belaufen.

Die angeklagte Beute machte 200 Euro aus. Der Strafrichter ging in seinem Urteil von einer unerhobenen Menge an gestohlenen Münzen aus. Demnach hat der Angeklagte zwischen November 2015 und Februar 2016 in der Pfarrkirche St. Leopold im Dornbirner Hatlerdorf drei Mal Geld gestohlen. Eine Videoüberwachung habe den Angeklagten überführt, sagte der Richter. Zuvor sei der 60-Jährige dem Pfarrer und dem Mesner in der Kirche aufgefallen. Die Einnahmen aus den Opferstöcken seien seitdem merklich zurückgegangen.

Es sei nicht das erste Mal, dass der Angeklagte für Gelddiebstähle aus der Pfarrkirche in Dornbirn-Hatlerdorf verurteilt worden sei, merkte der Richter an. In der Vergangenheit habe er auch andere Kirchen heimgesucht.

20 der 24 Vorstrafen seines Mandanten beträfen Vermögensdelikte, sagte Verteidiger Hubert Hagspiel. Trotzdem ersuche er das Gericht um ein mildes Urteil.

Ein Diebstahl in einer Kirche gilt strafrechtlich automatisch als schwerer Diebstahl mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Haft. Wegen früherer einschlägiger Haftstrafen erhöhte sich für den Rückfalltäter die Strafdrohung um die Hälfte.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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