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16-Jährige vergewaltigte Zellengenossin

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Mit Misshandlungen und einem sexuellen Übergriff in der Justizanstalt Wien-Josefstadt hatte sich am Donnerstag ein Schöffensenat im Straflandesgericht auseinanderzusetzen.

Eine zum Tatzeitpunkt gerade einmal 16-Jährige quälte und demütigte ein um zwei Monate jüngeres Mädchen, “weil sie mich immer aufgeregt hat”, wie sie dem Gericht erklärte. Die Zellengenossin sei “faul und lethargisch” gewesen: “Ich musste immer allein die Zelle putzen.”

Zu den Gewalttätigkeiten war es am 6. Februar 2009 gekommen, nachdem die 16-Jährige wegen mehrerer Raubüberfälle in U-Haft genommen worden war. Sie landete mit zwei anderen Mädchen in einer Drei-Personen-Zelle. Mit der Jüngeren kam es zu Spannungen, da diese angeblich meist untätig im Bett saß.

Die unwesentlich Ältere nahm das zum Anlass, die ihr körperlich Unterlegene zu verprügeln. “So wie die hing’haut hat, hab’ ich noch nie jemanden hinhauen sehen”, erinnerte sich die dritte Gefangene nun als Zeugin, die sich nicht einmischen wollte und sich daher in den WC-Bereich zurückzog, während die 16-Jährige ihr Opfer an den Haaren riss, ihr den Kopf gegen die Wand schlug und der völlig Eingeschüchterten schließlich befahl, ein Saftpackerl auszutrinken, in das der gewalttätige Teenager zuvor uriniert hatte.

Da der 16-Jährigen das immer noch nicht reichte, zwang sie ihre Zellengenossin schließlich, mit einem Buttermesser an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Angeklagte, die vor wenigen Monaten für ihre Überfälle 18 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt aufgebrummt bekommen hatte, fasste für die Vergewaltigung und die Körperverletzung – ihre Zellengenossin hatte nach dem Gewaltexzess über drei Wochen in der Krankenabteilung der Justizanstalt verbracht – eine Zusatzstrafe von zehn Monaten auf.

Diese sah ihr der Senat zur Gänze unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach, “weil es kontraproduktiv wäre, sie wieder einzusperren, wo sie sich jetzt auf einem guten Weg befindet”, wie Richter Norbert Gerstberger darlegte. Die 16-Jährige nimmt seit Monaten regelmäßig an einem Antiaggressionstraining teil und unterzieht sich einer Psychotherapie. Das Urteil ist rechtskräftig

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