Vor dem Jugendschöffensenat zeigte er sich am Freitag geständig. Der Gerichtspsychiatrische Bericht von Primar Reinhard Haller ergab eine intellektuelle Minderbegabung sowie eine sexuelle Reifestörung. Der 16-Jährige begab sich bereits freiwillig in ein Jugendintensivprogramm.
Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und das umfassende Geständnis brachten ein mildes Urteil: Der 16-Jährige erhielt fünf Monate auf Bewährung. Außerdem wurde er zu einer psychosozialen Betreuung verpflichtet.
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