Von Christiane Eckert/VOL.AT
Vor Gericht machen der 18-jährige Erstangeklagte und sein 17-jähriger Kumpel einen einsichtigen, reuigen Eindruck. Doch Staatsanwältin Konstanze Manhart bezweifelt, ob dieses Verhalten echt ist. „Es war keine spontane Tat, keine Dummheit“, so die Anklägerin. Der Raub war geplant und die beiden waren mit Schlagring und Schreckschusspistole auch „gut ausgerüstet“. Die beiden nahmen dem Opfer einige Sachen wie Kopfhörer und Bauchtasche ab, danach schlug der Ältere vier Mal mit der Faust ins Gesicht. Der Jüngere sah zu und nahm einen Teil der Beute mit.
Haft für beide
Dass Täter und Opfer sich rund eine Stunde später wieder am Dornbirner Bahnhof trafen, sorgte anfangs für Verwunderung. Die zwei Räuber gaben Dinge zurück, außerdem habe man über den Vorfall geredet, so der Zweitangeklagte. Die drei kannten sich bereits vor dem Raub. Das Senat befindet den Erstangeklagten wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Körperverletzung für schuldig. Die Strafe: 18 Monate, zwölf davon bedingt. Der Zweitangeklagte wird ebenfalls wegen schweren Raubes schuldig gesprochen, die Strafe für ihn beträgt 12 Monate, acht davon bedingt. Das Urteil des Erstangeklagten ist rechtskräftig, das des Zweitangeklagten noch nicht.
(Red.)
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