Die gefährliche Drohung mit dem Sexvideo kostet den ledigen 28-Jährigen einen Monatslohn. Der 1480 Euro verdienende Unbescholtene, der keine Sorgepflichten hat, muss dem Gericht als Diversion 1500 Euro bezahlen. Der Beschluss des Landesgerichts Feldkirch zur diversionellen Erledigung des Strafverfahrens ist rechtskräftig. Die vom Landesgericht angebotene Geldbuße wurde ungewöhnlich hoch bemessen. Dennoch war auch der Angeklagte damit einverstanden. Denn so erspart er sich eine drohende Verurteilung und damit eine Vorstrafe.
Der junge Mann aus dem Walgau hat nach Darstellung von Staatsanwalt Hannes Glantschnig am 15. Oktober 2013 am Telefon seiner ExFreundin damit gedroht, das mit einem Handy aufgenommene Video zu veröffentlichen, das sie beide beim Sex zeigt. Deshalb lautete die Anklage auf gefährliche Drohung. Der Angeklagte hat damit nach Ansicht der Anklagebehörde der Frau mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Existenz gedroht. Somit habe er eine qualifizierte gefährliche Drohung begangen, für die die Höchststrafe nicht mehr ein Jahr Gefängnis beträgt, sondern sogar drei Jahre.
Freispruch gefordert
Verteidiger Johannes Sander plädierte zunächst auf Freispruch. Denn sein Mandant habe nicht mit der Veröffentlichung des Sexvideos gedroht. Er habe zu seiner Freundin nur gesagt, er hätte den Film in der Vergangenheit veröffentlicht, wenn er schon damals gewusst hätte, „was für eine Person sie ist“. Zum Zeitpunkt des Telefonats habe er das Video bereits gelöscht gehabt.
Richter Norbert Melter machte allerdings auf die Aussage des Beschuldigten vor der Polizei aufmerksam. Dabei hatte er eingeräumt, dass er das Sexvideo jemandem zeigen könnte, von dem er wisse, dass er davon weitererzählen werde. Der Richter wertete diese Aussage als „relativ klare Sache“. Er ließ dem Angeklagten die Wahl zwischen einer Diversion oder der Fortführung der Hauptverhandlung mit ungewissem Ausgang. Der Angeklagte müsse „die Situation einschätzen und abschätzen“, ob es für einen Freispruch reiche oder zu einer Verurteilung komme.
Sechs Monatsraten
Der Angeklagte und dessen Verteidiger verstanden den richterlichen Wink mit dem Zaunpfahl. Nach einer Besprechung auf dem Gerichtsgang sagte Sander, „mein Mandant wird sich einsichtig zeigen“ und die Diversion annehmen. Der 28-Jährige darf die Geldbuße in sechs Monatsraten zu je 250 Euro bezahlen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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