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15 Monate für drogensüchtigen Räuber

Wiener verfolgte eine 25-Jährige von der U-Bahn bis zu ihrer Haustüre und entriss ihr die Tasche - als Entschuldigung gab er an, die falschen Drogen genommen zu haben.

15 Monate Haft fasste ein 31-jähriger Wiener Dienstag im Wiener Landesgericht für einen Raub aus. Oliver G. hatte am 30. September einer 25-jährigen die Tasche entrissen. Erbeutet hatte er damals nur wenig, in dem Beutel fand sich lediglich eine Geldbörse mit zehn Euro, ein Mobiltelefon und eine Kundenkarte mit Guthaben. G., der sich nicht an die Tat erinnern will, aber geständig ist, wurde kurze Zeit später festgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Heroin mit Kokain verwechselt

Ein Gramm Heroin, dass er für Kokain gehalten habe, habe ihn in eine Art Ausnahmezustand versetzt, gab der Angeklagte vor dem Schöffensenat zu bedenken. Der Vater eines zweieinhalbjährigen Kindes gab an, schon seit Jahren unter anderem Heroin zu konsumieren. Am Tag des Raubes habe er mit seiner Frau gestritten und anschließend „Drogen aufgestellt“.

Ein Kügelchen, das er für Kokain gehalten habe, sei jedoch Heroin gewesen. An mehr fehle ihm die Erinnerung. Die Erinnerung setze erst ein als „eine Frau geschrien hat, ’nein, bitte nicht’“, sagte er aus. Danach sei er auf einem „hellen Platz“ gestanden und nach dem Ruf „Halt da is er“ habe man ihn festgenommen. Schuldig bekannte G. sich trotzdem.

Täter verfolgte sein Opfer

Sein Opfer schilderte, dass sie der Mann schon seit der U-Bahn verfolgt habe. Als sie in ihrer Gasse angelangt war, habe sie bereits ängstlich versucht, ihren Freund anzurufen, diesen aber nicht erreicht. Vor der Haustür habe sie G. schließlich angesprochen und nach der Uhrzeit gefragt. Danach habe er ihr die Tasche entrissen, sei kurz gestürzt und dann weggerannt.

Der Großvater des Angeklagten bat den Schöffensenat um ein mildes Urteil, da der der 31-Jährige eine schwere Jugend gehabt habe. Mit sechzehn habe er den Suizid der Mutter verkraften müssen, wenig später sei zu Hause bereis die Nachfolgerin „in Unterwäsche herumgelaufen“. Danach sei er an die falschen Freunde geraten.

15 Monate unbedingte Haft

Auch der Verteidiger plädierte auf minderschweren Raub. Der Staatsanwalt sah dies anders und verwies auf die sechs bereits bestehenden Vorstrafen, worunter vier Vermögensdelikte sind. Auch eine „rechtsrelevante psychische Störung“ durch den Drogenkonsum ließ sich nicht feststellen. Das Urteil auf 15 Monate unbedingte Haft ist rechtskräftig.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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